Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOMYCIN® 400 SAFT bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch INFECTOMYCIN® 400 SAFT ist aktuell betroffen.
Erhöhte Nachfrage nach INFECTOMYCIN® 400 SAFT
Die Benachrichtigung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist aktuell bis zum 17.11.2023 wirksam. Heikel ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOMYCIN® 400 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
INFECTOMYCIN® 400 SAFT: Die Details zum Arzneimittel
Bei INFECTOMYCIN® 400 SAFT handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Erythromycinestolat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Chlamydienkonjunktivitis
- Trachom, nicht näher bezeichnet
- Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
- Scharlach
- Legionellose mit Pneumonie
- Diphtherie, nicht näher bezeichnet
- Erysipel [Wundrose]
Medikament | INFECTOMYCIN® 400 SAFT |
---|---|
Hersteller | INFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH |
PZN | 07507110 |
Wirkstoff | Erythromycinestolat |
Gültigkeitszeitraum | 01.12.2023 bis 31.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Es ist unklar, ob im Fall INFECTOMYCIN® 400 SAFT der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.02.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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