Am 25.04.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML: "Erhöhte Nachfrage"
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 25.04.2023 bis zum 31.07.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Für Inflanefran Forte wird ein unvorhersehbarer Lieferengpass mit sofortiger Auswirkung erwartet. Hintergrund dafür ist eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann".
INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML: Die Details zum Medikament zur Behandlung der Sinnesorgane
INFLANEFRAN® FORTE 10 mg/ml ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Prednisolonacetat von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Sinnesorgane
- Ebene 2 - Ophthalmika
- Ebene 3 - Antiphlogistika
- Ebene 4 - Corticosteroide, rein
INFLANEFRAN® FORTE 10 mg/ml gehört zur Gruppe S, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung der Sinnesorgane. Die ATC-Gruppe S umfasst vor allem Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Auges und des Ohrs, also besonders Ophtalmika und Otologika.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Akute allergische Konjunktivitis
- Interstitielle und tiefe Keratitis
- Chronische Konjunktivitis
- Sonstige näher bezeichnete Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde
- Keratokonjunktivitis
- Augenkrankheit durch Herpesviren
- Iridozyklitis, nicht näher bezeichnet
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML |
---|---|
Hersteller | AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG - Zweigniederlassung - |
PZN | 01970781 |
Wirkstoff | Prednisolonacetat |
Gültigkeitszeitraum | 25.04.2023 bis 31.07.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Da der Engpass im Fall INFLANEFRAN® FORTE 10 MG/ML möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 25.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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