Am 17.04.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel ATGAM Lieferengpässe gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ATGAM ist aktuell betroffen.
Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei ATGAM
Für das Medikament vom Hersteller Pfizer Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 15.05.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ATGAM wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für ATGAM sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
ATGAM: Die Details zum Krebs-Medikament
Bei Atgam handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Anti-Human-T-Zell-Lymphozytenglobulin vom Pferd von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. ATGAM lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
- Ebene 2 - Immunsuppressiva
- Ebene 3 - Immunsuppressiva
- Ebene 4 - Selektive Immunsuppressiva
Atgam gehört zur Gruppe L, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung von Krebs. Substanzen dieser ATC-Gruppe sind antineoplastische oder immunmodulatorische Mittel. Das beinhaltet Medikamente zur Behandlung von Krebs und onkologische Erkrankungen sowie solche, die das Immunsystem beeinflussen oder modulieren können. Die ATC-Gruppe L enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen zur Behandlung schwerer Erkrankungen.
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | ATGAM |
---|---|
Hersteller | Pfizer Pharma GmbH |
PZN | 11309410 |
Wirkstoff | Anti-Human-T-Zell-Lymphozytenglobulin vom Pferd |
Gültigkeitszeitraum | 15.05.2023 bis 31.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Produktionsproblem |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall ATGAM ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 17.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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