Zuletzt wurde am 11.10.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament OXYGESIC AKUT 10 MG bezieht. Bereits am 12.07.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für OXYGESIC AKUT 10 MG.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament OXYGESIC AKUT 10 MG: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Mundipharma Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Geschäftsanschrift - ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 11.07.2023 bis zum 31.10.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für OXYGESIC AKUT 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für OXYGESIC AKUT 10 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
OXYGESIC AKUT 10 MG: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems
Bei Oxygesic akut 10 mg handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Oxycodonhydrochlorid (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer zuordnen. Das ATC ist eine internationale Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. OXYGESIC AKUT 10 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Analgetika
- Ebene 3 - Opioide
- Ebene 4 - Natürliche Opium-Alkaloide
Oxygesic akut 10 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | OXYGESIC AKUT 10 MG |
---|---|
Hersteller | Mundipharma Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Geschäftsanschrift - |
PZN | 00081903 |
Wirkstoff | Oxycodonhydrochlorid (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 11.07.2023 bis 31.10.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall OXYGESIC AKUT 10 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 11.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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