Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Medikament CEFACLOR 1A PHARMA® 250 weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CEFACLOR 1A PHARMA® 250 ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament CEFACLOR 1A PHARMA® 250
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von 1 A Pharma GmbH (D), im Zeitraum vom 07.10.2023 bis zum 17.12.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR 1A PHARMA® 250 wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CEFACLOR 1A PHARMA® 250: Die Details zum Arzneimittel
CEFACLOR 1A PHARMA® 250 ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung.
Medikament | CEFACLOR 1A PHARMA® 250 |
---|---|
Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
PZN | 16822543 |
Wirkstoff | Cefaclor-Monohydrat |
Gültigkeitszeitraum | 07.10.2023 bis 17.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CEFACLOR 1A PHARMA® 250 ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 24.10.2024, 12 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
bua/roj/news.de