Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 03.04.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA® Lieferengpässe. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA®.
Lieferprobleme beim Medikament CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA®: Das sind die Details
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen 1 A Pharma GmbH (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 30.12.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA® können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA®: Die Details zum Antibiotikum
Cefaclor 500 - 1 A Pharma® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA® lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
- Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
- Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
- Ebene 4 - Cephalosporine der 2. Generation
Cefaclor 500 - 1 A Pharma® gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:
- Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA® |
---|---|
Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
PZN | 00113721 |
Wirkstoff | Cefaclor-Monohydrat |
Gültigkeitszeitraum | 03.04.2023 bis 30.12.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Da der Engpass im Fall CEFACLOR 500 - 1 A PHARMA® möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 03.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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