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Lieferengpass bei GRÜNCEF® 500 MG/5 ML: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament GRÜNCEF® 500 MG/5 ML Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch GRÜNCEF® 500 MG/5 ML.

Erhöhte Nachfrage nach GRÜNCEF® 500 MG/5 ML

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH, im Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 21.05.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb bedenklich, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für GRÜNCEF® 500 MG/5 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

GRÜNCEF® 500 MG/5 ML: Die Details zum Arzneimittel

Bei GRÜNCEF® 500 MG/5 ML handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefadroxil-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Eitrige Arthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Infektion der Atemwege, anderenorts nicht klassifiziert
  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
MedikamentGRÜNCEF® 500 MG/5 ML
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN08776088
WirkstoffCefadroxil-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum15.04.2024 bis 21.05.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Ob es im Fall GRÜNCEF® 500 MG/5 ML beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das oberste Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zurückzuverlagern. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 15.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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