Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 24.09.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS
Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH bleibt vorerst bis zum 17.11.2023 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb kritisch, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Aktuell kann ein technischer Defekt des Sprühkopfes nicht ausgeschlossen werden, es wurden mehrere Chargen zurückgerufen. Ware ist aktuell eingeschränkt lieferfähig.Als Alternative empfiehlt die Leitlinie bevorzugt inhalative Kortikosteroide oder Leukotrienrezeptor-Antagonisten in Kombination mit einem kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum. S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit Asthma 2023".
AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: Die Details zum Arzneimittel
AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Natriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein entzündungshemmendes und atemwegserweiterndes Mittel.
- Es wird angewendet zur:
- symptomatischen Akutbehandlung plötzlich auftretender Atemnot (vor allem allergische Formen sowie solche, die durch Belastung, Stress oder Infekte ausgelöst werden).
- Hinweis: Eine längerfristige Behandlung soll symptomorientiert und nur in Verbindung mit einer entzündungshemmenden Dauertherapie erfolgen.
- gezielten Vorbeugung vor Anstrengungsasthma oder bei vorhersehbarem Allergenkontakt.
Medikament | AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS |
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Hersteller | Sanofi-Aventis Deutschland GmbH |
PZN | 00225437 |
Wirkstoffe | Natriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 24.09.2024 bis 01.02.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 18.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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