Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN.
Details zum Lieferengpass beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN
Für das Medikament vom Pharmazeuten Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 16.08.2023 bis zum 29.08.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Es wird strikt davon abgeraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Die Details zum Arzneimittel
Bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Kopfschmerz
- Otalgie
- Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates
- Migräne, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
- Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
Medikament | AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 06198931 |
Wirkstoffe | Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol |
Gültigkeitszeitraum | 16.08.2023 bis 29.08.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.08.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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