Zuletzt wurde am 02.05.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG bezieht. Bereits am 27.02.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG: "Erhöhte Nachfrage"
Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.02.2023 bis zum 11.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG: Die Details zum Antibiotikum
Cefpodoxim HEXAL® 200 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefpodoximproxetil von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
- Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
- Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
- Ebene 4 - Cephalosporine der 3. Generation
Cefpodoxim HEXAL® 200 mg gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
- Gonokokkeninfektion des unteren Urogenitaltraktes ohne periurethralen Abszess oder Abszess der Glandulae urethrales
- Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
- Chronische Sinusitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Bronchitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
- Bakterielle Pneumonie, nicht näher bezeichnet
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 00829419 |
Wirkstoff | Cefpodoximproxetil |
Gültigkeitszeitraum | 24.02.2023 bis 11.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CEFPODOXIM HEXAL® 200 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 02.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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