Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Aristo Pharma GmbH, im Zeitraum vom 24.01.2023 bis zum 30.01.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Carbamazepin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Grand-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet (mit oder ohne Petit-Mal)
- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit komplexen fokalen Anfällen
- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus: Mit neurologischen Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom
- Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet
- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
- Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
Medikament | CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 09494771 |
Wirkstoff | Carbamazepin |
Gültigkeitszeitraum | 24.01.2023 bis 30.01.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Produktionsproblem |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall CARBAMAZEPIN ARISTO® 600 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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