Zuletzt wurde am 18.04.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML bezieht. Bereits am 08.03.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML: "Erhöhte Nachfrage"
Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 08.03.2023 bis zum 21.04.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML: Die Details zum Muskel-Medikament
Ibandronsäure HEXAL® 3 mg/3 ml ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Mononatriumibandronat 1 H<2>O von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Muskel- und Skelettsystem
- Ebene 2 - Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen
- Ebene 3 - Mittel mit Einfluss auf die Knochenstruktur und die Mineralisation
- Ebene 4 - Bisphosphonate
Ibandronsäure HEXAL® 3 mg/3 ml gehört zur Gruppe M, ist also demnach ein Muskel-Medikament. Die ATC-Gruppe M umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems eingesetzt werden können. Dazu gehören entzündungshemmende und schmerzstillende Medikamente, Muskelrelaxantien und Arzneimittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen wie Osteoporose und Gicht.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 08480910 |
Wirkstoff | Mononatriumibandronat 1 H<2>O |
Gültigkeitszeitraum | 08.03.2023 bis 21.04.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Ob es im Fall IBANDRONSÄURE HEXAL® 3 MG/3 ML beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach Gesprächen im Frühjahr 2023 haben die Regierungschefs der Länder entschieden, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Mittel der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichend sind. Infolgedessen fordern die Bundesländer von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 18.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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