Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 08.03.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel BIVIOL. Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch BIVIOL..
Ursachen für Lieferprobleme bei BIVIOL.
Für das Medikament vom Pharmazeuten Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 08.03.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BIVIOL. wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für BIVIOL. teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
BIVIOL.: Die Details zum Medikament für das Urogenitalsystem
Bei BIVIOL. handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Desogestrel und Ethinylestradiol von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. BIVIOL. lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Urogenitalsystem und Sexualhormone
- Ebene 2 - Sexualhormone und Modulatoren des Genitalsystems
- Ebene 3 - Hormonelle Kontrazeptiva zur systemischen Anwendung
- Ebene 4 - Gestagene und Estrogene, Sequenzialpräparate
BIVIOL. gehört zur Gruppe G, ist also demnach ein Medikament für das Urogenitalsystem. Innerhalb der Gruppe gibt es verschiedene Unterklassen, die sich auf spezifische Arten von Medikamenten zur Behandlung von Erkrankungen des Urogenitalsystems und zur Regulierung von Hormonen und Geschlechtsfunktionen beziehen. Dazu gehören unter anderem Hormone und Arzneimittel zur Behandlung von Impotenz.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:
- Kontrazeptive Maßnahme, nicht näher bezeichnet
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | BIVIOL. |
---|---|
Hersteller | Aspen Pharma Trading Limited |
PZN | 07342169 |
Wirkstoffe | Desogestrel und Ethinylestradiol |
Gültigkeitszeitraum | 08.03.2023 bis 31.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall BIVIOL. aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 08.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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