Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 26.05.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 10.02.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG: "Probleme beim Sonstigen Hersteller"
Für das Medikament vom Pharmazeuten Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 10.02.2023 bis zum 30.06.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit.
PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG: Die Details zum Stoffwechsel-Medikament
Pantoprazol Aristo® 40 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Pantoprazol-Natrium-Sesquihydrat von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Alimentäres System und Stoffwechsel
- Ebene 2 - Mittel bei Säure bedingten Erkrankungen
- Ebene 3 - Mittel bei peptischem Ulkus und gastrooesophagealer Refluxkrankheit (GERD)
- Ebene 4 - Protonenpumpenhemmer
Pantoprazol Aristo® 40 mg gehört zur Gruppe A, ist also demnach ein Stoffwechsel- Medikament. Substanzen dieser ATC-Gruppe beziehen sich auf das alimentäre System und den Stoffwechsel. Diese Gruppe umfasst Medikamente, die bei Erkrankungen des Verdauungstraktes, des Blutkreislaufs und des Stoffwechsels eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:
- Abnorme Gastrinsekretion
- Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Magens und des Duodenums
- Ulcus pepticum, Lokalisation nicht näher bezeichnet: Weder als akut noch als chronisch bezeichnet, ohne Blutung oder Perforation
- Ulcus ventriculi: Weder als akut noch als chronisch bezeichnet, ohne Blutung oder Perforation
- Ulcus duodeni: Weder als akut noch als chronisch bezeichnet, ohne Blutung oder Perforation
Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht
Medikament | PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 02129465 |
Wirkstoff | Pantoprazol-Natrium-Sesquihydrat |
Gültigkeitszeitraum | 10.02.2023 bis 30.06.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme beim Sonstigen Hersteller |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall PANTOPRAZOL ARISTO® 40 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach den Beratungen im März 2023 sind die Regierungchefs der Länder zu dem Schluss gekommen, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Strategien der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Als Folge fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Engpässen bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 26.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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