Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOMOX® 500 SAFT bezieht. Bereits am 16.09.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für INFECTOMOX® 500 SAFT.
Details zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOMOX® 500 SAFT
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH und ist für den Zeitraum vom 26.08.2024 bis zum 20.12.2024 wirksam. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Als Alternativpräparat für INFECTOMOX® 500 SAFT wird jedoch vom Bundesinstitut Infectomox 750 Saft vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall muss beachtet werden: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für INFECTOMOX® 500 SAFT teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
INFECTOMOX® 500 SAFT: Die Details zum Medikament
INFECTOMOX® 500 SAFT ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Amoxicillin-Trihydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:
- Sonstige bakterielle Infektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation
- Sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis infektiösen Ursprungs
- Lyme-Krankheit
- Paratyphus, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Listeriose, nicht näher bezeichnet
- Typhus abdominalis
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Der Wirkstoff von diesem Arzneimittel ist Amoxicillin. Das Präparat ist ein Antibiotikum. Dieser gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die „Penicilline" genannt werden.
- Das Arzneimittel wird angewendet, um von Bakterien verursachte Infektionen an verschiedenen Stellen des Körpers zu behandeln.
- Das Präparat kann auch in Kombination mit anderen Arzneimitteln angewendet werden, um ein Magengeschwür zu behandeln.
Medikament | INFECTOMOX® 500 SAFT |
---|---|
Hersteller | INFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH |
PZN | 06648311 |
Wirkstoff | Amoxicillin-Trihydrat |
Gültigkeitszeitraum | 26.08.2024 bis 20.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | Infectomox 750 Saft |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall INFECTOMOX® 500 SAFT unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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