Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 07.04.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 24.03.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS ist aktuell betroffen.
Ursachen für Lieferprobleme bei BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen 1 A Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts
Bei Budesonid - 1 A Pharma® 64 µg/Sprühstoß handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Budesonid von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer zugeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Respirationstrakt
- Ebene 2 - Rhinologika
- Ebene 3 - Dekongestiva und andere Rhinologika zur topischen Anwendung
- Ebene 4 - Corticosteroide
Budesonid - 1 A Pharma® 64 µg/Sprühstoß gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Beschwerden verschrieben:
- Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
- Nasenpolyp, nicht näher bezeichnet
- Sonstige allergische Rhinopathie
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS |
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Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
PZN | 05391784 |
Wirkstoff | Budesonid |
Gültigkeitszeitraum | 24.03.2023 bis 31.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall BUDESONID - 1 A PHARMA® 64 ΜG/SPRÜHSTOSS ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 07.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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