Erstellt von Saskia Thieme - Uhr

Lieferengpass bei GRÜNCEF® 1 G: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel GRÜNCEF® 1 G weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. (Foto) Suche
Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch GRÜNCEF® 1 G.

Lieferprobleme beim Medikament GRÜNCEF® 1 G: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament des Pharmaunternehmens INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 13.10.2023 bis zum 13.05.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für GRÜNCEF® 1 G wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für GRÜNCEF® 1 G teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

GRÜNCEF® 1 G: Die Details zum Arzneimittel

GRÜNCEF® 1 G ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefadroxil-Monohydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Infektion der Atemwege, anderenorts nicht klassifiziert
  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Eitrige Arthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
MedikamentGRÜNCEF® 1 G
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN04958220
WirkstoffCefadroxil-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum13.10.2023 bis 13.05.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Da der Engpass im Fall GRÜNCEF® 1 G möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Produktion nach Europa zurückzuverlagern. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 29.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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