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Lieferengpass bei ASPIRIN® I.V. 500 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 04.09.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament ASPIRIN® I.V. 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ASPIRIN® I.V. 500 MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament ASPIRIN® I.V. 500 MG

Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma Bayer Vital GmbH GB Pharma hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 17.11.2023. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb kritisch, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ASPIRIN® I.V. 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

ASPIRIN® I.V. 500 MG: Die Details zum Arzneimittel

ASPIRIN® I.V. 500 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • Instabile Angina pectoris
  • Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
  • Akuter subendokardialer Myokardinfarkt
  • Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
  • Akuter transmuraler Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
MedikamentASPIRIN® I.V. 500 MG
HerstellerBayer Vital GmbH
PZN04324188
WirkstoffDL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1)
Gültigkeitszeitraum04.01.2023 bis 30.06.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Lesen Sie auch: Lieferengpass bei METHOTREXAT 15: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall ASPIRIN® I.V. 500 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.09.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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