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Lieferengpass bei ASPIRIN® I.V. 500 MG: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 04.09.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament ASPIRIN® I.V. 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch ASPIRIN® I.V. 500 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament ASPIRIN® I.V. 500 MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Bayer Vital GmbH GB Pharma, bleibt für den Zeitraum vom 04.01.2023 bis zum 30.06.2025 aufrechterhalten. Delikat ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ASPIRIN® I.V. 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Es wird ausdrücklich davon abgeraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

ASPIRIN® I.V. 500 MG: Die Details zum Arzneimittel

ASPIRIN® I.V. 500 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Akuter subendokardialer Myokardinfarkt
  • Instabile Angina pectoris
  • Akuter transmuraler Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
  • Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
  • Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
MedikamentASPIRIN® I.V. 500 MG
HerstellerBayer Vital GmbH
PZN04324188
WirkstoffDL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1)
Gültigkeitszeitraum04.01.2023 bis 30.06.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall ASPIRIN® I.V. 500 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.09.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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