Mythos oder Wahrheit:  So zeugen Sie ein Mädchen

Von news.de-Redakteurin Franziska Obst - Uhr

So manche Sexpraktik soll das Wunschgeschlecht beeinflussen. (Foto) Suche
So manche Sexpraktik soll das Wunschgeschlecht beeinflussen. Bild: dpa

Auch für das Wunschgeschlecht Mädchen gibt es zahlreiche Volksweisheiten. So besagt beispielsweise eine Theorie, dass es ein Mädchen wird, wenn das Glied des Mannes beim Sex möglichst tief in die Frau eindringt, um den Weg bis zur Eizelle zu verkürzen. Demnach ist die Missionarsstellung für die Zeugung einer Tochter zu empfehlen. Oder noch besser: Der Mann soll vor dem Sex ein heißes Bad nehmen. Denn das würden einer Theorie zufolge die Y-Spermien nicht überleben.

Krieg der Spermien: Schnell gegen robust

Aber auch zur Zeugung der kleinen Prinzessin gibt es wissenschaftlich erklärbare Herangehensweisen. Denn Fakt ist: X- und Y-Spermien haben unterschiedliche Eigenschaften. Y-Spermien sind zwar schneller, aber X-Spermien sind robuster und langlebiger. Eine Tatsache, auf der die Shettles-Methode von Dr. Landrum Shettles aufbaut. Demzufolge müssen werdende Eltern, wollen sie das Geschlecht beeinflussen, eine Punktlandung nach Termin hinlegen. Ausgangspunkt ist der Tag des Eisprungs: Wer sich ein Mädchen wünscht, sollte ungefähr drei Tage vor dem Eisprung zur Sache gehen, denn in diesem Fall punkten die X-Spermien durch ihre Langlebigkeit. Wer am Tag des Eisprungs beziehungsweise danach intim wird, zeugt mit großer Wahrscheinlichkeit eher einen Jungen, da die Y-Spermien schneller am Ziel sind.

Gehen Sie locker an die Sache heran

Letztendlich sollten Sie sich beim Babys zeugen allerdings nicht allzu sehr unter Druck setzen. Denn auch wenn es für manche noch immer abgedroschen klingen mag: Hauptsache gesund! Auch mit einer Tochter können Sie durch den Wald toben und auch mit einem Jungen lassen sich ruhige Stunden verbringen. Garantiert!

Baby nach Wunsch - So geht's
Künstliche Befruchtung
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  • Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung ist eine Störung der Fruchtbarkeit.Das heißt, die Schwangerschaft bei ungeschützem Geschlechtsverkehr muss im Zeitraum von 12 bis 24 Monaten ausbleiben. Aber: Es gibt auch Situationen, die vom Zeitfenster abweichen wie etwa, dass der Mann vor der Behandlung einer Krebserkrankung Samenproben zum Erhalt der Fortpflanzungfähigkeit einfrieren ließ oder die Frau beide Eileiter verloren hat.

  • Nur Paare kommen für eine künstliche Befruchtung infrage.Das können Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaften oder in Einzellfällen nach einer sorgfältigen Überprüfung des Kindswohls auch gleichgeschlechtliche einegtragene Partnerschaften sein. Singlefrauen scheiden dagegen aus, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.

  • Die Beratung: Das Paar muss von dem behandelnden Arzt und einem zweiten, unabhängigen Arzt ausführlich beraten werden. Beide müssen eienr künstlichen Befruchtung zustimmen. Dazu werden Kriterien anhand eines Indikationskataloges sowie die individuelle Situation des Paares geprüft. Das Wohl des zu erwartenden Kindes steht dabei immer im Vordergrund.

  • Das Paar sollte durch einen Psychologen und einen Notar beraten werden, wenn Fremdsperma verwendet werden soll. Hierbei wird vor allem geprüft, ob die Fremdsamenspende zur Linderung des Leidensdrucks dieses Paares geeignet ist und ob das Wohl des ungeborenen Kindes gegeben ist. «Das ist zwar nicht der einfachste Weg um eine Familie zu gründen, dennoch handelt es sich meistens um optimale Familien», sagt Najib Nassar, Fortplanzungsmediziner.

  • Zahlt die Krankenkasse?Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, wenn das Paar verheiratet ist, die Frau nicht jünger als 25 und nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht jünger als 25 und nicht älter als 50 Jahre alt ist. Samen- und Eizellen müssen vom Paar stammen und eine ausführliche medizinische und psychologische Beratung stattgefunden haben. Nicht vergessen: Der Antrag muss vor der Behandlung gestellt und genehmigt worden sein. Die Privaten Krankenkassen müssen immer zahlen, sofern die Behandlung aufgrund einer Erkrankung ihres Versicherten notwendig ist und eine hinreichende Erfolgsaussicht bescheinigt werden kann.

  • Wie hoch sind die Kosten, wenn die Kasse zahlt? Die Behandlungskosten für die IVF liegen bei 540 Euro und für die ICSI bei 740 Euro für das Paar. Hinzu kommen 55 Euro für die Narkose und 600 bis 800 Euro für die Medikamente. Das Gleiche zahlt die Krankenkasse. An den Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse höchstens drei Mal.

  • Sind Mehrlingsgeburten planbar? Nein. Mehrlingsschwangerschaften sind medizinisch nicht planbar. Kein Arzt weiß, ob sich überhaupt ein Embryo in der Gebärmutter einnistet. Außerdem sind Mehrlinge bei einer künstlichen Befruchtung eher unerwünscht, da sie für Mutter und Kind mehr Risiken bergen als Einlingsschwangerschaften.

  • Welche Methode ist die Erfolgreichere? Hinsichtlich der Ergebnisse sind sowohl ICSI als auch IVF  am Ende identisch. Die Frage ist, welche Methode bei welcher Vorerkrankung zu bevorzugen ist. Hat der Mann beispielsweise zu wenig Spermien, ist die ICSI die erfolgversprechendere.

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