Verhaltensregeln im Schwimmbad können schützen
Nach Angaben des Umweltbundesamtes muss Chlor im Schwimmbad eingesetzt werden, um vielen Badegästen den nassen Freizeitspaß zu ermöglichen. Im sogenannten «Infektionsschutz-Gesetz» (IfSG) steht Paragraf 37 Absatz 2 des IfSG legt folgendes fest: «Schwimm- und Badebeckenwasser (...) muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.»
Um nicht in einer giftigen Brühe zu schwimmen, sollten sich alle Badegäste an einige Verhaltensregeln halten. Vor dem Baden unbedingt duschen! 97 Prozent des Harnstoffes auf der menschlichen Haut werden dadurch bereits entfernt. Viel wichtiger ist jedoch, nicht ins Wasser zu pinkeln. Also: Immer brav auf Toilette gehen. Und das gilt nicht nur für Kinder.
Um den Gehalt an gefährlichen Chlorverbindungen geringen zu halten, mischen Schwimmbad-Betreiber pro Badegast circa 30 Liter Frischwasser unter das Wasser im Becken. Auch sollte in Hallenbäder eine ausreichende Lüftung stattfinden.
Verbot! Schwimmen nur mit Gesundheitszeugnis
Ganz kurios sind die Vorschriften in der russischen Hauptstadt. In Moskau kommt man nur ins Schwimmbad, wenn man ein amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen kann.
Die Legende vom farbigen «Urinindikator» ist übrigens erstunken und erlogen. Um ihre Kinder vom Pinkeln ins Wasser abzuhalten, erzählten Eltern ihren Schützlingen, dass sich das Wasser färbe, sobald Pipi ins Wasser gelangt. Das ist natürlich absoluter Blödsinn, da sich auf der menschlichen Haut ebenfalls Harnstoff befindet und das Wasser somit ständig farbig wäre.
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jag/news.de
- Asthma und Krebs durch Schwimmbad-Pinkler Seite 1
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Richtiges Verhalten schützt vor Gift im WasserSeite 2
Übersicht: Giftalarm im Hallenbad
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