
- EU-Kommission plant jährliche TÜV-Untersuchung
- Betroffen wären alle Autos, die älter als zehn Jahre sind
- Der Vorschlag soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen
Die EU-Kommission plant eine Verschärfung der Fahrzeugkontrollen für ältere Autos. Nach dem neuen Vorschlag sollen Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, künftig jährlich zur Pflichtinspektion müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfallzahlen zu senken. Berechnungen zufolge könnte sie zu einem Prozent weniger Verletzten und Verkehrstoten führen. Doch zuvor müssen die Mitgliedsstaaten noch über den Vorschlag abstimmen.
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Umweltschutz und Verkehrssicherheit: Darum will die EU jährliche Inspektionen
Die Brüsseler Behörde begründet ihren Vorstoß mit mehreren Faktoren, die ältere Fahrzeuge zu einem höheren Sicherheitsrisiko machen. Laut EU-Kommission sind Autos, die länger als zehn Jahre im Einsatz sind, deutlich pannenanfälliger als neuere Modelle. Studien hätten zudem gezeigt, dass ältere Fahrzeuge häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Auch der Umweltaspekt spielt eine Rolle: Die Kommission verweist auf den höheren Schadstoffausstoß dieser Fahrzeuge.
"Da Autos für den weitaus größten Teil der Todesfälle verantwortlich sind, und selbst wenn technische Defekte nur einen relativ geringen Anteil an den Unfallursachen ausmachen, kann die jährliche Inspektion älterer Autos einen erheblichen Unterschied machen", teilt die Behörde mit. Dies gelte insbesondere für die Verkehrssicherheit. Auch der TÜV-Süd machte bereits im vergangenen Jahr den Vorschlag, Autos, die älter als zehn Jahre sind, jährlich zur Prüfung zu schicken.
Diese Gesetzgebung gilt aktuell für Autofahrer
In Deutschland gilt derzeit eine andere Regelung als die von der EU-Kommission vorgeschlagene. Fahrzeuge müssen unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Diese Pflicht gilt einheitlich für alle Pkw, unabhängig davon, wie alt das Fahrzeug ist. Bei Neuwagen ist der Rhythmus zunächst großzügiger: Die erste Inspektion steht erst nach 36 Monaten an. Danach gilt auch für diese Fahrzeuge der zweijährige Turnus. Wer den Termin für die Hauptuntersuchung verpasst und nicht rechtzeitig eine neue TÜV-Plakette erhält, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. In einigen EU-Mitgliedstaaten müssen ältere Autos bereits jetzt jährlich zur Inspektion.
Noch ist die Entscheidung über den Vorschlag nicht gefallen
Bevor der Vorschlag der EU-Kommission tatsächlich in Kraft treten kann, muss er einen dreistufigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Zunächst hat die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt, der auf eigenen Initiativen basiert und nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt wurde.
Im zweiten Schritt beginnen die Verhandlungen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Parlament und Rat prüfen den Vorschlag in bis zu drei Lesungen und können Änderungen vorschlagen. Sie müssen sich auf eine gemeinsame Fassung einigen. Bei Uneinigkeit wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, um einen Kompromiss zu erzielen.
Der letzte Schritt umfasst die Annahme und Veröffentlichung. Erst nach der Einigung zwischen Parlament und Rat wird der Vorschlag als Rechtsakt angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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