Verkehr: Bundesrat bestätigt Straßenverkehrsreform in großen Teilen

Im Bundesrat geht es noch einmal um die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung. Im Vorfeld hatte es Warnungen gegeben, dass die Änderungen doch noch scheitern.

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Der Bundesrat hat die Reform des Straßenverkehrsrechts in weiten Teilen bestätigt. Die Länderkammer stimmte einer notwendigen Verwaltungsvorschrift zu. Diese soll den Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Reform geben - mit der die Kommunen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Radwegen, Zebrastreifen, Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen.

Im Vorfeld hatte es Warnungen von Verkehrsverbänden und vom Bundesverkehrsministerium gegeben, dass die Handlungsspielräume der Kommunen wieder deutlich eingeschränkt werden und die Reform doch noch scheitern könnte. Hintergrund waren mehr als 40 Änderungsanträge, die vor allem vom Innenausschuss des Bundesrats kamen. Im Plenum fanden die meisten Änderungsanträge aber keine Mehrheit.

Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung trat bereits im vergangenen Oktober in Kraft. Um Kommunen bei der Anwendung die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, sind laut Bundesverkehrsministerium noch Folgeänderungen in der Verwaltungsvorschrift erforderlich.

Verbände: Wichtiger Schritt

Caroline Lodemann, Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, sagte: "Der Bundesrat hat heute für eine vernünftige und moderne Verkehrspolitik gestimmt, das ist gut so. Jetzt können die Kommunen endlich anfangen, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten. Das ist für die Verkehrssicherheit insgesamt und den Komfort von Millionen Radfahrerinnen und Radfahrern im ganzen Land immens wichtig."

Roland Stimpel, Vorstand des Fußgängerverbandes FUSS, sagte: "Endlich können die Städte und Gemeinden jetzt mehr für die Sicherheit der vielen Menschen tun, die vor Ort zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind." Stimpel kritisierte aber einen Änderungsantrag, nach dem Gehwege leichter zu legalen Parkplätzen werden können. Der Bundesrat habe zudem einen wichtigen Grundsatz aus der Reform gestrichen. Dabei gehe es darum, die besondere Schutzbedürftigkeit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer und Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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