
Wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld. Dazu können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden. Der zu bezahlende Betrag des Verstoßes liegt zwischen 25 € bis 400 €. Höchstwerte für die drei Strafkategorien, Bußgeld, Fahrerlaubnisentzug und Punkte in Flensburg erwarten Sie, wenn das Vergehen zu einem Unfall führt. Der Entzug des Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate erfolgt, sobald Sie 8 Strafpunkte gesammelt haben. Bei bis zu 5 Punkten ist es Ihnen möglich, einen Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen. Die Tilgungsfristen für die Punkte sind vom Vergehen abhängig. So dauert es zum Beispiel 2,5 Jahre, bis eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Strafpunkt abgebaut ist.
Abstandsverstoß im Bußgeldkatalog für April 2025
Im Fall eines Abstandsverstoßes beeinflussen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und der Sicherheitsabstand zum nächsten Fahrzeug, der in Relation zum Tachometer berechnet wird, das Bußgeld. Außerdem wird der Fahrzeugtyp unterschieden in zwei Kategorien: Autos, Motorräder und Kfz unter 3,5 t oder Kraftfahrzeuge über 3,5 t und Autos mit Anhänger. Diese Differenzierung hat im Falle des Abstandsverstoßes keinen Einfluss auf das Strafmaß. Ein Mindestbußgeld von 25 € wird vergeben bei einer Geschwindigkeit von bis 80 km/h und einem Abstand von weniger als halber Tachowert, sprich einem Abstand von unter 40 Metern. Die Höchststrafe wird geahndet mit 400 €, ein Fahrverbot von 3 Monaten und 2 Punkten in Flensburg. Dies gilt bei mehr als 130 km/h und einem Abstand von 1/10 des halben Tachowertes, also 6,5 Meter. In den höheren Strafkategorien werden zusätzlich 28,50 € für entstandene Auslagen und Gebühren verlangt, die bei der Bearbeitung des Verfahrens entstehen. Im Folgenden finden Sie die aktuellen Verstoßregelungen.
Abstandsmessung auf der Autobahn: Tabelle für Strafen und Punkte bei zu wenig Abstand
Halber Tachometerabstand | Geschwindigkeit | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
weniger als | ≤ 80 km/h | - | 25,00 € | - |
5/10 | > 80 km/h | 1 | 103,50 € | - |
4/10 | > 80 km/h | 1 | 128,50 € | - |
3/10 | > 80 km/h | 1 | 188,50 € | - |
2/10 | > 80 km/h | 1 | 268,50 € | - |
1/10 | > 80 km/h | 1 | 348,50 € | - |
weniger als | > 80 km/h | - | 35,00 € | - |
weniger als | > 100 km/h | - | 35,00 € | - |
5/10 | > 100 km/h | 1 | 103,50 € | - |
4/10 | > 100 km/h | 1 | 128,50 € | - |
3/10 | > 100 km/h | 2 | 188,50 € | 1 Monat |
2/10 | > 100 km/h | 2 | 268,50 € | 2 Monate |
1/10 | > 100 km/h | 2 | 348,50 € | 3 Monate |
weniger als | > 130 km/h | - | 35,00 € | - |
5/10 | > 130 km/h | 1 | 128,50 € | - |
4/10 | > 130 km/h | 1 | 208,50 € | - |
3/10 | > 130 km/h | 2 | 268,50 € | 1 Monat |
2/10 | > 130 km/h | 2 | 348,50 € | 2 Monate |
1/10 | > 130 km/h | 2 | 428,50 € | 3 Monate |
Einen anderen Verkehrsverstoß begangen? Hier über weitere Regelungen des Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstoß und Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß informieren.
Wie berechne ich den Sicherheitsabstand auf der Autobahn?
Um festzustellen, wie viel Sicherheitsabstand eingehalten werden muss, gibt es eine einfache Formel, die jeder im Kopf berechnen kann. Teilen Sie einfach Ihre aktuelle Geschwindigkeit in km/h durch zwei, und Sie erhalten den Sicherheitsabstand in Metern. Nehmen wir an, Sie sind auf der Autobahn mit 140 km/h unterwegs. Um nicht vom Abstandsblitzer erfasst zu werden, teilen Sie nun die Geschwindigkeit durch zwei und erhalten somit den Sicherheitsabstand von 70 Metern. Diesen sollten Sie zum nächsten Fahrzeug vor Ihnen mindestens einhalten. Schreiben Sie sich also die im Volksmund bekannte "halber Tacho" Faustregel hinter die Ohren, und entgehen Sie so zukünftig Bußgeldkosten für Abstandsverstöße.
Abstand nicht eingehalten: Das droht in der Probezeit
Wenn der Fahrende sich noch in der Probezeit befindet, drohen in der Regel strengere Strafen. Obwohl das Bußgeld oder die Dauer des Fahrverbots nicht unbedingt erhöht werden, können Aufbauseminare und Probezeitverlängerungen verhängt werden. Ein Punkt in Flensburg verlängert automatisch die Probezeit einmalig auf vier Jahre und erfordert die Teilnahme an einem zahlungspflichtigen Aufbauseminar. Bei wiederholten Verstößen kann eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden oder der Entzug des Führerscheins mit einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist erteilt werden.
Informieren Sie sich außerdem über aktuelle Blitzer in Ihrer Region.
80 Euro und 1 Punkt: DIESEN teuren Fehler macht fast jeder am Zebrastreifen
Um einen Überblick über die anderen Fahrzeugtypen, wie Motorräder, Pkw mit Anhänger und Kfz über 3,5 t zu erhalten, klicken Sie sich durch den ADAC Bußgeldkatalog.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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