Er wollte mit seinem Wagen auffallen - und fiel auf. Auch der Polizei. Die Beamten zogen den Wagen aus dem Verkehr - und hatten am Ende eine lange Liste von Beanstandungen.
Im oberbayerischen Schongau, südwestlich von München, hat ein mit bunten Lichterketten als rollender Christbaum verzierter Wagen für Aufmerksamkeit gesorgt - auch bei der Polizei: Die Beamten stoppten den 22-jährigen Fahrer - und fanden an dem Auto eine ganze Liste von Mängeln. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Die Beamten hatten das grell in allen Farben leuchtende Vehikel angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Denn nach der Straßenverkehrsordnung darf das Licht an Autos vorn nur weiß und hinten nur rot sein.
Weitere aktuelle News im Ressort "Panorama":
- Mexiko: Mindestens 7 Tote nach Absturz eines Kleinflugzeugs in Mexiko
- Nigeria: Acht Tote, drei Verletzte bei Verkehrsunfall in Ohafia
- Russland: Explosion erschüttert Gelände einer ehemaligen Fabrik im russischen Abakan, zwei Tote
Weihnachtsbeleuchtung und überdimensionierter Heckspoiler
Bei der Untersuchung des Wagens hätten die Beamten festgestellt, dass auch Umbauten vorgenommen wurden, die mit den einschlägigen Verkehrsvorschriften nicht ansatzweise in Einklang zu bringen seien, wie die Polizeiinspektion Schongau erläuterte.
Nicht nur, dass die gesamte Karosse mit Christbaumbeleuchtung beklebt war. Das Fahrwerk war viel zu tief eingestellt, ein Überrollbügel im Innenraum installiert und ein überdimensionierter Heckspoiler. Der Fahrer habe keinerlei Genehmigungen oder Ausnahmeerlaubnisse für die Umbauten vorzeigen können.
Am Fahrzeug waren rote Oldtimerkennzeichen angebracht, die auf die Mutter des jungen Mannes zugelassen waren. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt.
Christbaum-Fahrt könnte teuer werden
Der Fahrer müsse mit einem Bußgeld rechnen, noch stehe ein technisches Gutachten aus, erläuterte die Polizei. Billig wird es wohl nicht: Der Fahrer dürfte laut Polizei wegen erheblicher Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, der Abgabenordnung und des Straßenverkehrsgesetzes zur Verantwortung gezogen werden.
Offensichtlich habe bei ihm wenig Einsehen in sein verkehrswidriges Verhalten bestanden - er habe sein Fahrzeug und den Polizeieinsatz in den Sozialen Medien präsentiert. Insofern werde man nicht mehr von einem versehentlichen Fehltritt des jungen Mannes ausgehen können.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.