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Mobile Blitzer auf der A100 aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 21.12.2024 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Temposündern auf der Autobahn A100 drohen diesen Samstag (21.12.2024) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A100 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Aktuellen Informationen zufolge wird auf der A100 an einem Standort geblitzt. Die Situation der Verkehrsüberwachung im Streckenverlauf der A100 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte auf der A100 am 21.12.2024

Im Bereich Berlin auf Höhe Charlottenburg-Nord (Tempolimit 80 km/h) ist momentan an der A100 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.12.2024 um 15:10 Uhr. (Letzte Aktualisierung: 21.12.2024, 18:12 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Die Regeln für Blitzerwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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