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Mobile Blitzer auf der A100 aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 28.06.2024 geblitzt?

Auf der Autobahn A100 wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Streckenabschnitten der A100 am 28.06.2024 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie auf dieser Seite.

Autofahrer sollten auch auf Autobahnen ihr Tacho im Auge behalten, um den Geldbeutel zu schonen. (Foto) Suche
Autofahrer sollten auch auf Autobahnen ihr Tacho im Auge behalten, um den Geldbeutel zu schonen. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Geblitzt wird auf der A100 nach momentanen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn, wie der A100, kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 28.06.2024 auf der A100

Geblitzt wird auf der A100 in der Region Berlin auf Höhe Westend. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.06.2024 um 18:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h. (Stand: 28.06.2024, 19:10 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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