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Mobile Blitzer auf der A643 aktuell am Mittwoch: Wo am 06.11.2024 Radarfallen stehen

Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 06.11.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A643 unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.

Im Jahr 2025 kommen viele Neuerungen auf Autofahrer zu (Symbolfoto) (Foto) Suche
Im Jahr 2025 kommen viele Neuerungen auf Autofahrer zu (Symbolfoto) Bild: picture alliance / dpa | Daniel Friederichs

Geblitzt wird auf der A643 nach momentanen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte auf der A643 am 06.11.2024

Geblitzt wird auf der A643 im Bereich Mainz / Budenheim (Landkreis Mainz-Bingen) in Rheinland-Pfalz. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.11.2024 um 09:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h. (Stand: 06.11.2024, 14:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.

Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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