Geballter Regen auf der Windschutzscheibe sorgt für mangelnde Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Wann Sie für Verkehrsdelikte bezahlen müssen und unter welchen Umständen Strafpunkte oder sogar der Verlust des Führerscheins droht, erfahren Sie hier auf News.de. Zusätzlich: Beachten Sie spezielle Regelungen für die Probezeit und den neusten Fahrzeugtyp "Elektrokleinstfahrzeuge".
Der Verkehr auf deutschen Straßen wird durch die in der StVO (Straßenverkehrsordnung) niedergeschriebenen Gesetze reguliert. Bei Verstoß gegen diese Regelung, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld. Dazu können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden. Der zu bezahlende Betrag des Verstoßes liegt zwischen 70 € bis 360 €. Führt der Verstoß zu einem Unfall im Straßenverkehr, muss man mit der höchsten Ahndung rechnen. Wer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Bei bis zu 5 Punkten ist es Ihnen möglich, einen Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen. Generell verfallen Punkte abhängig von der Härte des Verstoßes. So dauert es zum Beispiel 10 Jahre, bis eine Straftat mit 3 Punkten abgebaut ist.
Rote Ampel überfahren? Bußgeldkatalog im Mai 2024 für Ampelblitzer
Beim Rotlichtverstoß wird zwischen dem Überfahren einer roten Ampel und dem Nicht-anhalten an einer Ampel mit grünem Pfeil unterschieden. Das Bußgeld liegt bei mindestens 70 € und wird fällig, wenn Sie einen Grünpfeil ohne anzuhalten überfahren. Darüber hinaus können bei Rotlichtverstößen bis zu 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Weitere Faktoren, die sich auf das Vergehen auswirken, sind die Rotphasendauer, die potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsteilnehmerart. Zu beachten ist außerdem: Liegt die Strafe in den höheren Kategorien, werden zusätzlich Verwaltungsgebühren verlangt. Bei der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit entstehen 28,50 € für Auslagen und Gebühren, welche zusätzlich auf die Buße aufgeschlagen werden. In den folgenden Tabellen finden Sie die konkreten Sanktionen für die verschiedenen Verstoß arten.
Strafen und Kosten bei Rotlichtverstoß im Überblick
Rotlichtphase | Gefährdung | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
unter 1 sek | keine | 1 | 118,50 € | - |
unter 1 sek | Gefährdung | 2 | 228,50 € | 1 Monat |
über 1 sek | keine | 2 | 228,50 € | 1 Monat |
über 1 sek | Gefährdung | 2 | 348,50 € | 1 Monat |
unter 1 sek | Unfall | 2 | 268,50 € | 1 Monat |
über 1 sek | Unfall | 2 | 388,50 € | 1 Monat |
Strafen und Kosten bei Sonderfall grüner Pfeil an roter Ampel
Gefährdung | Betroffene Verkehrsteilnehmende | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
keine | - | 1 | 98,50 € | - |
Beeinträchtigung | Auto | 1 | 98,50 € | - |
Beeinträchtigung | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 128,50 € | - |
Unfall | Auto | 1 | 148,50 € | - |
Gefährdung | Auto | 1 | 128,50 € | - |
Gefährdung | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 178,50 € | - |
Unfall | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 208,50 € | - |
Hier können Sie sich über die weiteren Regelungen des Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstoß und Bußgeldkatalog für Abstandsverstoß informieren.
Neuer Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß jetzt auch für E-Scooter
Seit dem Juni 2019 gilt die StVO auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Unter diesen zählen Fahrzeuge die mit elektrischem Antrieb betrieben werden und eine Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h erreichen können. Beispiele dafür sind die heutzutage häufig gesehenen E-Scooter, aber auch die meist von Touristengruppen genutzten Segways. Ein Fahrverbot wird bei einem Rotlichtverstoß mit einem Elektrokleinstfahrzeug nicht erteilt, jedoch werden Bußgelder erlegt und Punkte vergeben. Wird ein Rotlichtverstoß begangen müssen die Fahrenden ein Mindestbußgeld von 60 € zahlen und erhalten einen Punkteeintrag. Dabei gelten die in den Tabellen genannten Kategorien auch bei Elektrokleinstfahrzeugen als Maßstab für die jeweiligen Strafen.
Ampelblitzer: Das droht in der Probezeit
Befindet sich der Fahrende noch in der Probezeit, werden härtere Strafen auferlegt. Zwar kommt es nicht unbedingt zu einer Erhöhung des Bußgeldes oder der Dauer des Fahrverbots, jedoch können unter Umständen Aufbauseminare und Probezeitverlängerungen verhängt werden. Dabei gilt: Sobald ein Punkt in Flensburg eingetragen wird, wird die Probezeit einmalig auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich muss ein zahlungspflichtiges Aufbauseminar besucht werden. Eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen nach erstmaligem wiederholtem Verstoß. Kommt es zur erneuten Wiederholung, wird der Führerschein entzogen und eine Mindestsperrfrist von sechs Monaten verhängt.
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Um einen Überblick über die anderen Fahrzeugtypen, wie Motorräder, Pkw mit Anhänger und Kfz über 3,5 t zu erhalten, klicken Sie sich durch den ADAC Bußgeldkatalog.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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