In Wemding wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Wemding am 13.11.2024 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.
In Wemding ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 13.11.2024, 12:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 13.11.2024 die Blitzer in Wemding
Seit 13.11.2024 um 07:10 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Monheimer Straße (PLZ 86650). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 13.11.2024, 12:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im November 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.