
Raser können aktuellen Infos zufolge in Groitzsch im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
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Hier stehen aktuell am 03.04.2025 die Blitzer in Groitzsch
Seit 03.04.2025 um 15:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort B 176 (PLZ 04539 in Großpriesligk). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Achtung weiterhin in der Bahnhofstraße (Postleitzahl 04539 in Großpriesligk): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 03.04.2025, 15:00 Uhr.
In der Schusterstraße, PLZ 04539 in Großpriesligk (Tempolimit 70 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 03.04.2025 um 15:49 Uhr gemeldet.
(Stand: 03.04.2025, 16:29 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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