Mobile Blitzer in Reinfeld aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 13.12.2025 vor Radarfallen in Acht nehmen

Am 13.12.2025 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Samstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Reinfeld an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Reinfeld bequem in einer Übersicht.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Reinfeld an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Reinfeld kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Reinfeld, Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein am 13.12.2025

Vorsicht im 📍 Bereich Feldstraße (Postleitzahl 23858): Wie am 13.12.2025 um 11:28 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.

(Stand: 13.12.2025, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.12.2025, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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