"Fuß vom Gas" heißt es am 17.11.2024. Auch an diesem Sonntag sollten sich alle Autofahrer in Nieheim an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Nieheim und was Sie sonst noch beachten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Nieheim aktuell an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.11.2024, 19:09 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 17.11.2024 die Blitzer in Nieheim
Geblitzt wird im Bereich B 252, PLZ 33039 in Nieheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.11.2024 um 15:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand: 17.11.2024, 19:09 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im November 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im November 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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