Mobile Blitzer in Biesenthal aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 06.04.2025 Raser ins Visier

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 06.04.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Biesenthals Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Biesenthal am Sonntag im Überblick.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. Bild: Adobe Stock / photowahn

Geblitzt wird in Biesenthal nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 06.04.2025, 16:00 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Alle mobilen Radarkontrollen am 06.04.2025 in Biesenthal

In der Eberswalder Chaussee, PLZ 16359 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 06.04.2025 um 15:22 Uhr.

(Stand: 06.04.2025, 16:00 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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