Mobile Blitzer in Friesoythe aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 15.04.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 15.04.2025 kann es für Autofahrer in Friesoythe kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Friesoythe aktuell an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

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Alle mobilen Radarkontrollen am 15.04.2025 in Friesoythe

Geblitzt wird am Standort Alte Hauptstraße, PLZ 26169 in Neuscharrel. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.04.2025 um 07:30 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Dazu steht ein Blitzer in der Altenoyther Straße, PLZ 26169 in Altenoythe auf Höhe bfw. Der Standort wurde am 15.04.2025, 11:20 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

Vorsicht weiterhin am Standort B 72 (Postleitzahl 26169): Hier wird in einer 100 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 15.04.2025, 11:04 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 15.04.2025, 12:32 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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