Mobile Blitzer in Nossen aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 10.04.2025 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 10.04.2025 kann es für Autofahrer in Nossen kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Nossen aktuell an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.04.2025, 20:53 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Alle mobilen Radarkontrollen am 10.04.2025 in Nossen

Aufgepasst im Bereich A 14 (Postleitzahl 01683 in Wolkau): Wie am 10.04.2025 um 09:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer none km/h-Zone.

(Stand von: 10.04.2025, 20:53 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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