
In Leichlingen ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Leichlingen gerechnet werden.
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Die Blitzerstandorte in Leichlingen am 05.04.2025
Seit 05.04.2025 um 15:19 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Glüderstraße (PLZ 42659 in Witzhelden). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 05.04.2025, 16:19 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2025
Wie funktionieren mobile Radargeräte?
Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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