Wer an diesem Mittwoch in Sulz am Neckar das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 23.10.2024 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Sulz am Neckar.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Sulz am Neckar aktuell an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Sulz am Neckar kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 23.10.2024 die Blitzer in Sulz am Neckar
Seit 23.10.2024 um 08:41 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich A 81 (PLZ 72172). Hier gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 23.10.2024, 13:05 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Oktober 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de