Mobile Blitzer in Kronach aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 05.01.2026

Achtung, Radarfalle! In Kronach kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 05.01.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

Erstellt von - Uhr

Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Raser können momentanen Infos zufolge in Kronach auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Kronach: Aktuelle Radarkontrollen am 05.01.2026 in der Region in Bayern

Seit 05.01.2026 um 10:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B173 (PLZ 96317 in Neuses). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 05.01.2026, 14:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.01.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.