In Schloß Holte-Stukenbrock wird heute geblitzt! An diesem Montag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Schloß Holte-Stukenbrock am 28.10.2024 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.
In Schloß Holte-Stukenbrock ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Schloß Holte-Stukenbrock gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Schloß Holte-Stukenbrock am 28.10.2024
Geblitzt wird im Bereich Oerlinghauser Straße, PLZ 33758 in Schloß Holte auf Höhe DHL Packstation. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.10.2024 um 14:51 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
(Stand von: 28.10.2024, 15:44 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Oktober 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im Oktober 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Oktober 2024
Wie verhält es sich mit dem Toleranzabzug bei mobilen Blitzern?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de