
Momentan ist in Halberstadt an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Halberstadt gerechnet werden.
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Alle mobilen Radarkontrollen am 02.04.2025 in Halberstadt
Geblitzt wird im Bereich Große Ringstraße, PLZ 38820 in Halberstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2025 um 11:17 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Auch ist ein Blitzer im Bereich Straße des 20. Juli, PLZ 38820 in Halberstadt aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 02.04.2025, 11:32 Uhr bekannt.
(Stand von: 02.04.2025, 12:35 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im April 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im April 2025
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.
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