Temposündern in Oberndorf am Neckar drohen diesen Samstag (26.10.2024) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Oberndorf am Neckar aktuell an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 26.10.2024, 12:22 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 26.10.2024 die Blitzer in Oberndorf am Neckar
Aufgepasst im Bereich Stuttgarter Straße (Postleitzahl 78727 in Aistaig): Wie am 26.10.2024 um 08:22 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 26.10.2024, 12:22 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Oktober 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de