In Bad Urach stehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 30.10.2024 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Bad Urach.
Geblitzt wird in Bad Urach nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 30.10.2024, 11:01 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Bad Urach am 30.10.2024
Seit 30.10.2024 um 09:48 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Münsinger Straße (PLZ 72574 in Bad Urach-Georgiisiedlung). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu ist ein Blitzer im Bereich Ulmer Straße, PLZ 72574 aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 30.10.2024, 06:59 Uhr bekannt.
(Stand: 30.10.2024, 11:01 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Oktober 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Oktober 2024
Wie verhält es sich mit dem Toleranzabzug bei mobilen Blitzern?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de