Achtung Autofahrer! Wer heute, am 18.12.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Frankenthal (Pfalz) unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Frankenthal (Pfalz) am Mittwoch im Überblick.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Frankenthal (Pfalz) im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Frankenthal (Pfalz) gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Frankenthal (Pfalz) am 18.12.2024
Geblitzt wird in der Heßheimer Straße, PLZ 67227 in Frankenthal Kernstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.12.2024 um 17:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Stand von: 18.12.2024, 19:11 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Dezember 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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