
Momentan ist in Neu-Isenburg an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Neu-Isenburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Die Blitzerstandorte in Neu-Isenburg am 09.04.2025
Geblitzt wird in der Frankfurter Straße, PLZ 63263. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.04.2025 um 08:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Aufgepasst außerdem im Gravenbruchring (Postleitzahl 63263): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 09.04.2025, 10:45 Uhr.
Achtung außerdem am Standort Martin-Behaim-Straße (Postleitzahl 63263): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 09.04.2025, 12:24 Uhr.
(Stand: 09.04.2025, 13:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Wie hoch ist der Toleranzabzug mobiler Blitzer?
Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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