
Raser können aktuellen Infos zufolge in Dormagen im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
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Hier stehen aktuell am 02.04.2025 die Blitzer in Dormagen
Seit 02.04.2025 um 07:59 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort A 57 (PLZ 41542 in Delrath). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von none km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 02.04.2025 um 07:01 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle in der Bahnhofstraße (PLZ 41539 in Horrem) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
Seit 02.04.2025 um 06:14 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am Standort Stürzelberger Straße (PLZ 41541 in Zons) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand: 02.04.2025, 08:07 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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