Mobile Blitzer in Marburg aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 04.01.2026 Raser ins Visier

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 04.01.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Marburgs Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Ordnungsgeldern rechnen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Marburg am heutigen Sonntag im Überblick.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Marburg an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 04.01.2026 die mobilen Blitzer in Marburg, Kreis Marburg-Biedenkopf, Hessen

Seit 04.01.2026 um 12:08 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B3 (PLZ 35039 in Hansenhaus). Hier sind 80 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich B3 (Postleitzahl 35037 in Ortenberg): Hier blitzt es in einer 110 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 04.01.2026 um 12:05 Uhr und zusätzlich bestätigt am 04.01.2026, 14:00 Uhr.

(Stand von: 04.01.2026, 14:15 Uhr)

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Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.01.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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