
Aktuellen Informationen zufolge wird in Leonberg aktuell an 3 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Leonberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Alle mobilen Radarkontrollen am 16.04.2025 in Leonberg
Am Standort A 8, PLZ 71229 (Tempolimit 120 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.04.2025 um 07:13 Uhr.
Außerdem steht ein Blitzer im Bereich A 8;A 81, PLZ 71229. Der Standort wurde am 16.04.2025, 09:25 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.
Auch wird geblitzt im Bereich Eltinger Straße, PLZ 71229 auf Höhe Zip. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.04.2025 um 10:38 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 16.04.2025, 12:49 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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