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Blitzer in Weiden in der Oberpfalz aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 10.10.2024 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung Autofahrer! Wer heute, am 10.10.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Weiden in der Oberpfalz unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Weiden in der Oberpfalz am Donnerstag im Überblick.

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Weiden in der Oberpfalz an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.10.2024, 16:50 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 10.10.2024 die Blitzer in Weiden in der Oberpfalz

Seit 10.10.2024 um 14:27 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Christian-Seltmann-Straße (PLZ 92637 in Rehbühl). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 10.10.2024, 16:50 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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