Mobile Blitzer in Dippoldiswalde aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 15.12.2025
In Dippoldiswalde stehen am Montag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 15.12.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Dippoldiswalde.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Dippoldiswalde an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dippoldiswalde kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Dippoldiswalde, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen am 15.12.2025
Achtung 📍 auf der Alte Altenberger Straße (Postleitzahl 01744 in Berreuth, Dippoldiswalde): Wie am 15.12.2025 um 14:15 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 15.12.2025, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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