In Deggendorf wird heute geblitzt! An diesem Montag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Deggendorf am 10.03.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.

In Deggendorf sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Deggendorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 10.03.2025 die Blitzer in Deggendorf
Geblitzt wird im Bereich A 92, PLZ 94469 in Fischerdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.03.2025 um 13:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
Vorsicht weiterhin am Standort B 11 (Postleitzahl 94469 in Altstadtviertel): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 10.03.2025, 19:01 Uhr.
(Stand von: 10.03.2025, 19:12 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im März 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im März 2025
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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